Das Ausbildungssystem
Ausbildungssystem
Die Ausbildungen zu den neuen Sozialbetreungsberufen können Sie in der Berufstätigen Form - Schule und Praktikum verlaufen parallel - (ab 19 Jahren) oder in der sogenannten Vollform - Schulblöcke wechseln mit Praktikumsblöcken ab - ab 17 Jahren absolvieren. (Nicht jeder Standort bietet alle Kombinationen an!)
Neben einer fundierten theoretischen, persönlichkeitsbildenden und praktischen Ausbildung in theoretischen Unterrichtsfächern absolvieren Sie Praktika in den verschiedensten Bereichen des künftigen Berufsfeldes.
Ausbildungsdauer:
· 2 Jahre für Fachabschluss
· 3 Jahre für Diplomabschluss
Modulares Ausbildungssystem:
Nach dem Erwerb einer Qualifikation in einem Bereich können zusätzliche Bausteine für Berechtigungen in anderen Bereichen erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
· Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule
oder einer Berufsausbildung
nach der Schulpflicht
· Vollendung des 17. (Vollform) bzw. 19. Lebensjahres
(Berufstätigenform)
· Körperliche und geistige Eignung
· Erfolgreiches Aufnahmegespräch
Ausbildungsschema
HeimhelferIn (in unseren Schulen integriert - nicht extra als Ausbildung angeboten!)
200 Unterrichtseinheiten, 200 h Praxis
mit "Unterstützung bei der Basisversorgung"
Fach-SozialbetreuerIn ° Altenarbeit
mit Pflegehilfeabschluss ° Familienarbeit
Theorie: B-Form*: 1.320 h (kein Abschluss auf Fachniveau)
Vollform: 1.580 h ° Behindertenarbeit
Praktikum: B-Form*: 1.200 h ° Behindertenbegleitung (mit "Unter-
Vollform: 1.200 h stützung bei der Basisversorgung")
Diplom-SozialbetreuerIn ° Altenarbeit
Theorie: B-Form*: 620 h ° Familienarbeit
Vollform: 820 h ° Behindertenarbeit
Praktikum: B-Form*: 600 h ° Behindertenbegleitung
Vollform: 600 h
*Berufstätigen Form
Neue Berufsbezeichnungen für unsere AbsolventInnen
Mit Inkrafttreten des neuen Oö. Sezialberufegesetzes (OöSBG) sind neben einer Novellierung der Ausbildung auch die Berufsbezeichnungen für AbsolventInnen (§ 63) geändert worden.
AbsolventInnen der Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe (FSAD) dürfen sich ab sofort Fach-SozialbetreuerIn/Altenarbeit bezeichnen
AbsolventInnen der Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe (FH) dürfen sich ab sofort Diplom-SozialbetreuerIn/Familienarbeit bezeichnen.
Landesgesetz zum Download

