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Familienarbeit

Familenhilfe - vielseitige Tätigkeiten sind gefordert

Berufsbild:

Diplom-SozialbetreuerIn/Familienarbeit
(nach 3 Jahren)

  1. Unterstützung der Familie bei Krankheit und Überlastung
  2. Kurzfristige Vertretung der Mutter bei Entbindung, Kur- oder Erholungs- aufenthalten bzw. bei und nach einem Spitalsaufenthalt
  3. Gezieltes Eingehen auf die Bedürfnisse der Familie
  4. Betreuung und Erziehung der Kinder
  5. Qualifizierte Fachkraft im Bereich der mobilen Familienbetreuung, welche tägliche Hausarbeiten verrichtet
  6. Mitbetreuung von alten, kranken und beeinträchtigten Angehörigen
  7. Vernetzung von Hilfe, Möglichkeiten der Weitervermittlung eruieren

Beschäftigungsbereiche:
SozialbetreuerInnen in der Familienarbeit üben ihre Tätigkeit aus in der:
· Mobilen Familienbetreuung

Praktische Ausbildung:
Neben dem umfangreichen theoretischen Unterricht sind eine Reihe von Praktika im Laufe der dreijährigen Ausbildung zu absolvieren.
Hier ein Überblick:
Familienpraktikum
Familieneinsatz
Erziehungspraktikum
Säuglingspflegepraktikum
Sozialpädagogisches Praktikum
Altenheimpraktikum
Krankenhauspraktikum

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Erfolgreicher Abschluss einer höheren odere mittleren Schule oder eine Berufsausbildung nach der Schulpflicht
  2. Vollendung des 17. (Vollform) bzw. des 19. Lebensjahres (Berufstätigenform) Unterschiedlich nach Schulstandort!
  3. Körperliche und geistige Eigung
  4. Erfolgreiches Aufnahmegespräch
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Anmeldezeitraum

Anmeldung jederzeit möglich - Anmeldeschluss: 15. April

Download

hier können Sie sich einen Folder zur Ausbildung downloaden!

Neue Berufsbezeichnungen für unsere AbsolventInnen

Mit Inkrafttreten des neuen Oö. Sezialberufegesetzes (OöSBG) sind neben einer Novellierung der Ausbildung auch die Berufsbezeichnungen für AbsolventInnen (§ 63) geändert worden.

AbsolventInnen der Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe (FSAD) dürfen sich ab sofort Fach-SozialbetreuerIn/Altenarbeit bezeichnen

AbsolventInnen der Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe (FH) dürfen sich ab sofort Diplom-SozialbetreuerIn/Familienarbeit bezeichnen.

Landesgesetz zum Download